Wir freuen uns, Sie auf unseren Seiten begrüßen zu dürfen.
Die Anwaltskanzlei wurde 2001 in Augsburg gegründet. Schwerpunkte bilden die
Wir sind stets bemüht, Ihren Anliegen gerecht zu werden.
Besprechungen sind in dringenden Fällen auch kurzfristig nach telefonischer Vereinbarung möglich. Da wir uns in Bürogemeinschaft mit mehreren anderen Anwälten befinden, ist eine kompetente Betreuung in vielen anderen Rechtsgebieten möglich.
Weitere Spezialisierungen der Kanzlei Steffgen bestehen im Bereich des Arbeitsrechts.
Die Kanzlei hat sich auf die Betreuung von mittelständischen Unternehmen spezialisiert. Der Kanzleiinhaber war vor der Gründung im Jahr 2001 drei Jahre für namhafte Unternehmen in leitender Stellung tätig. Zu seinen Aufgaben gehörte die Betreuung und der Abschluß von Rahmenverträgen mit Firmen wie Siemens, MAN, MTU, DaimlerChrysler Aerospace, Dornier, Kraft, Sony und Linde.

Strafrecht und Strafverfahrensrecht: BtmG-Strafrecht (Rauschgift), Trunkenheit im Verkehr, Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Vollrausch, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahrlässige Tötung, Fahrlässige Körperverletzung, Unterlassene Hilfeleistung, Nebenklage, Opferrecht, Steuerstrafrecht, Beteiligung an einer Schlägerei, Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung, Nötigung, Bedrohung, Hausfriedensbruch, Betrug, Untreue, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Mißbrauch von Scheck und Kreditkarten, Urkundenfälschung, Diebstahl, Einbruch, Raub, Erpressung, Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahrt), Sachbeschädigung, Brandstiftung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Vortäuschen einer Straftat, Falsche uneidliche Aussage, Meineid, Sexueller Mißbrauch, Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Verbreitung pornografischer Schriften, Ausübung der verbotenen Prostitution, Wirtschaftsstrafrecht, Bankrott, Gläubigerbegünstigung, Schuldnerbegünstigung, Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Bestechung, Begünstigung, Strafvereitelung, Hehlerei, Geldwäsche, Jugendstrafrecht, Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen, Freiheitsberaubung, Geiselnahme